BETÖRÉS ELLEN

Einbruchhemmende Haustüren

 

EINBRECHER „ARBEITEN“ AUCH TAGSÜBER

Die Polizei-Statistik bringt es ans Licht: Einbrecher gehen nicht nur im Schutze der Dunkelheit ans Werk, sondern ebenso häufig am helllichten Tag, wenn die Bewohner außer Haus sind. Schützen Sie sich also rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr!

Einbrecher nicht „einladen“!

Denken Sie daran: Das Sprichwort „Gelegenheit macht Diebe“ gilt nach wie vor! Wer mal eben das Haus verlässt und die Fenster ge-kippt lässt oder die Haustür nur zuzieht, ohne sie zu verriegeln, lädt zum Einbruch geradezu ein. Denn die meisten Einbrecher sind Gelegenheitstäter, die auf Schwachpunkte am Haus aufmerksam werden und dann – möglichst schnell und einfach – zugreifen.

Unsere Tipp: mechanische Türsicherung!

Etwa die Hälfte aller Einbrecher wählt die Eingangs- oder Hinter- türen zum Eindringen in die Zielräume. Typische Angriffspunkte an einer Tür sind schwache Schließbleche, vorstehende Zylinder und abschraubbare Türschilder. Laut Statistik werden die meisten Türen mit einfachsten Mitteln – z. B. einem Schraubendreher – aufge- hebelt. Machen Sie es dem Einbrecher nicht so leicht! Eine gute mechanische Sicherung kann Einbrüche wirkungsvoll verhindern. Denn Einbrecher geben recht schnell auf, wenn sie nicht binnen kurzer Zeit ins Haus gelangen.

TŰZ ELLEN VÉD

Brandschutztüren - Test

 

EI 30 NACH Ö-NORM EN13501-2 (ÖSTERREICH)

Brandschutztüren verhindern zuverlässig den Durchtritt von Feuer im Brandfall.
Unsere Brandschutztüren weisen einen 30-minütigen Feuerwiderstand auf und sind geprüft sowie bauaufsichtlich zugelassen.
Brandschutzwiderstandsklasse EI 30 (Mindestens 30 Minuten brandhemmend)

Ausführungen:

  • Einflügelige Holz und Holz-Alu Haustüren
  • Einflügelige Holz und Holz-Alu Haustüren mit Seitenteil oder Oberlicht
  • Max. Türblattgröße 3,75 m2
  • Max. Durchgangslichte 1413 x 2612 mm bei Einflügelige Türen
  • Max. Glasgroße bei Türblatt 973×1948 mm
  • Max. Glasgroße bei Seitenteil 1201×2133 mm
  • Max. Außenmaßbreite mit Seitenteil 3450 mm
  • Max. Außenmaßhöhe mit Oberlicht 3450 mm

VÉSZKIJÁRAT

Fluchttüren

 

Der Schutz eines Menschen, der sich in Gebäuden aufhält, spielt nicht nur im Brandfall sondern auch in allen anderen möglichen Paniksituationen eine wichtige Rolle. Fluchttüren gewährleisten, dass der Durchgang in Fluchtrichtung jederzeit möglich ist, auch wenn die Türe abgeschlossen ist. Die Fluchttüren sind grundsätzlich nach außen öffnend. In Sonderfällen kann eine nach innen öffnende Fluchttürfunktion zugelassen werden.

Die Ausstattung von Fluchttüren bestimmen die geltenden Normen, welche zwei Arten von Fluchttüren unterscheiden:

  • Türen mit Notausgangsverschluss (EN179)
  • Türen mit Panikverschluss (EN 1125)

Beide Normen regeln jedoch nur die Anforderungen und Prüfungen der jeweiligen Verschlusssysteme, sowie deren CE-Kennzeichnung. Die Normen geben aber keinerlei Auskünfte über die Beschaffenheit des Fluchtweges und den damit verbundenen Türen. Diese Anforderungen sind jeweils von der zuständigen Behörde festzulegen. Die Behörde bestimmt, welches der beiden Systeme anzuwenden ist.

Die Fluchttüren unterliegen bei der Herstellung dem Konformitäts-System 1. Das bedeutet, dass eine regelmäßige Überwachung und Zertifizierung dieser Produkte und deren Herstellung gegeben ist. Der Hersteller hat hier bei Kontrollverfahren und Qualitätsprüfungen seiner werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) sicherzustellen. Zusätzlich zur korrekten Montage gemäß den vom Hersteller bereitgestellten Unterlagen ist auch eine Funktionskontrolle der montierten Tür im Bauobjekt und die Abnahme sowie die Übergabe der Wartungsunterlagen an den Bauherren oder seinen Bevollmächtigten zu dokumentieren.

Zertifikat Fluchttüren DOORS

Das seit 2015 vorliegende Zertifikat von Türen für Flucht- und Rettungswege bestätigt die regelmäßige Fremdüberwachung der Herstellprozesse durch das Prüfinstitut PfB Rosenheim. Ein Nachweis über die mandatierte Eigenschaft “Fähigkeit zur Freigabe” erfolgt jeweils bei Auslieferung des Bauelements durch einen zusätzlichen Eintrag in die CE-Leistungserklärung.